Weitere Informationen

Ihre Grundversicherung bezahlt ohne Anrechnung zur Franchise und ohne Selbstbehalt

- Wochenbettbetreuung durch die Hebamme bis zum 10. Tag nach der Geburt
- Materialpauschalen im Wochenbett
- 3 Stillberatungen

Bei Bedarf werden auf ärztliche Verordnung hin auch weitere Hebammenleistungen aus der Grundversicherung bezahlt, diese jedoch unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt.

Sie können sich frei entscheiden, ob Sie ambulant entbinden möchten (Sie verlassen das Spital einige Stunden nach der Geburt) oder ob Sie über Nacht oder gar einige Tage im Spital auf der Wöchnerinnen-Abteilung bleiben möchten.